Wir bieten Rechtshilfe in Sachen Eigentum (einschließlich Streitigkeiten zwischen Miteigentümern), Besitz, Zurückbehaltung, Belastungen (z.B. Vorkaufsrecht, Nutzungsrecht).
Wir regeln anteilmäßiges Miteigentum und auch nicht-anteiliges Miteigentum von Ehegatten.
Wir bieten Rechtshilfe auch in erbrechtlichen Angelegenheiten und Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten (z.B. Erbschaft, Entscheidung über den Erwerb von Erbschaftsanteilen).