Frage
Der Nachbar hat nur durch mein Grundstück Zugang zur Hauptstraße. Bisher nutzte er einen Feldweg, der am Grundstücksrand verlief, aktuell fordert er die Einrichtung einer deutlich kürzeren Zufahrtsstraße, die in unmittelbarer Nähe zu unserem Haus führen würde. Er sagt, wenn ich ihm nicht zustimme, wird er es vor Gericht bringen, welcher genauso entscheidet. Es ist wahr?
Die Antwort
Wenn Sie sich mit dem Nachbarn nicht einigen und die Sache vom Gericht entschieden wird, sollte das Gericht die Straße in jedem Fall so markieren, dass der erforderliche Mindestabstand zwischen dem angrenzenden Rand der Ortsstraße und dem Fassade des Gehäuses erhalten bleibt.
Antwort nach aktuellem Rechtsstand gültig am 3. 9. 2021.