Zahlung der Servicerechnung als Voraussetzung für die Versicherungsentschädigung
Code: OBSK00023
Frage
Kann die Versicherungsgesellschaft, bei der ich eine Unfallversicherung abgeschlossen habe, die Zahlung der Versicherungssumme von der Zahlung der Servicerechnung abhängig machen? Ich hatte einen Unfall und die Reparatur war ziemlich teuer. Die Versicherungsgesellschaft verlangt, dass ich zuerst die Rechnung bezahle und erst danach will sie die Versicherungssumme an mich zahlen. Ich möchte aber, dass die Versicherungsgesellschaft mir das Geld vorher schickt, damit ich die Dienstleistung mit diesem Geld bezahlen kann.
Die Antwort
Die Schadenshöhe muss nicht durch Abrechnung der Reparatur nachgewiesen werden, da von dem Preis zum Zeitpunkt des Schadens und der Schadenshöhe ausgegangen werden kann. Es versteht sich nur von selbst, dass der Halter des Fahrzeugs die Rechnung für die Reparatur nicht bezahlen muss, weil die Bezahlung durch die Entschädigung des Versicherungsunternehmens hätte abgesichert werden müssen, sofern das Recht aus dem Versicherungsverhältnis vom Versicherten ausgeübt wurde. Der Versicherungsgeselschaft ist daher zur Erfüllung verpflichtet, unabhängig davon, ob der Geschädigte die Rechnung an die Autowerkstatt bezahlt hat oder nicht.
Antwort nach aktuellem Rechtsstand gültig am 21.2.2021