
Vulgäres Vokabular gegenüber einem Vorgesetzten
Code: PRSK00097
Frage
Einer unserer Mitarbeiter hat sich in der Kommunikation mit einem Vorgesetzten am Arbeitsplatz vulgär und beleidigend ausgedrückt. Ist dies ein Grund für eine sofortige Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
Die Antwort
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ausnahmsweise fristlos kündigen, z. B. wenn der Arbeitnehmer schwerwiegend gegen die Arbeitsdisziplin verstoßen hat. Ob die Voraussetzungen für eine schwerwiegende Verletzung der Arbeitsdisziplin im Einzelfall erfüllt sind, ist nach Würdigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (unter Berücksichtigung der Person des Arbeitnehmers, der von ihm eingenommenen Stellung, des Verschuldensgrades, der Art und Weise der Verletzung der Arbeitsdisziplin, aber auch des Zeitpunkts und der Situation, in der die Verletzung der Arbeitsdisziplin stattgefunden hat). Die Beurteilung und Bewertung der oben genannten Gründe (die im Übrigen nicht erschöpfend sind) muss immer von Fall zu Fall erfolgen und kann daher nicht auf einer allgemeinen Verallgemeinerung beruhen. Nicht jedes vulgäre Verhalten eines Arbeitnehmers am Arbeitsplatz stellt einen schweren Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin dar.