
Fahrzeug in Einkaufszentrum ausgeraubt
Code: OBSK00094
Frage
Mein Auto wurde im Einkaufszentrum ausgeraubt. Sie haben den Täter nicht gefunden. Habe ich irgendwelche Ansprüche gegen den Betreiber des Einkaufszentrums?
Die Antwort
Die Betreiber von Garagen und ähnlichen Einrichtungen haften (mit Ausnahmen) für Schäden an geparkten Fahrzeugen sowie an deren Zubehör. Um die Haftung zu beurteilen, muss jedoch berücksichtigt werden, wo sich das Parkhaus befand und welche Gegenstände aus dem Kraftfahrzeug gestohlen wurden. Ein guter Anwalt wird immer helfen, die besonderen Umstände des Falles zu beurteilen.
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