
Frage
Der Laden, den ich betrat, war sehr nass, als ich hineinkam, da es draußen stark schneite. Kurz nach dem betreten rutschte ich aus und stürzte, wobei ich mir eine schwere Schulterverletzung zuzog. Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Die Antwort
Generell gilt, dass bei Gesundheitsschäden eine Entschädigung gefordert werden kann. Im Falle des oben erwähnten starken Schneefalls ist der Betreiber des Geschäfts verpflichtet, "Vorsichtsmaßnahmen" zu treffen, um Unfälle durch Ausrutschen auf dem Gelände des Geschäfts zu verhindern. Dazu gehören beispielsweise das Anbringen eines Warnschildes oder eines anderen Hinweises an einer gut sichtbaren Stelle, das Auflegen von Teppichen zum Reinigen der Schuhe usw. Es hängt also von den Umständen des Einzelfalles ab, ob eine Verletzung der Schadensverhütungspflicht des Ladenbetreibers vorliegt. Sie sollten einen Fachmann - idealerweise einen auf dieses Gebiet spezialisierten Anwalt - zu Rat ziehen.
Antwort nach aktuellem Rechtsstand, gültig am 13.02.2023.