
Pflicht des Verwalters zur Gewährleistung des Winterdienstes
Code: OBBY00063
Frage
Wir haben einen Verwaltungsvertrag für das Wohnhaus. Ich bin morgens auf dem vereisten Gehweg vor dem Haustor ausgerutscht und habe mich dabei so verletzt, dass ich im Krankenhaus behandelt werden musste. Kann ich von der Hausverwaltung Schadenersatz verlangen?
Die Antwort
Wenn es sich um ein Zugangsweg, auf dem Sie ausgerutscht sind, zu dem Wohnhaus handelt, dann lautet die Antwort ja. Zu den Pflichten des Verwalters des Wohnhauses gehört auch die Winterwartung der gemeinsamen Teile, Einrichtungen und des Zubehörs des Wohnhauses und damit auch des Zugangsweges zum Gebäude. Insbesondere in der Winterzeit sollte der Verwalter rund um die Uhr für die Instandhaltung der Gemeinschaftteilen/-einrichtungen sorgen, um Gesundheitsschäden zu vermeiden. Diese Verpflichtung muss nicht ausdrücklich im Verwaltungsvertrag festgehalten werden, da sie sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.
Antwort nach aktuellem Rechtsstand gültig am 07.02.2023.