
Verkauf von Immobilien an sich selbst aufgrund einer Vollmacht
Code: OBZM00060
Frage
Wir haben unserem Neffen die Vollmacht erteilt, unser Grundstück zu verkaufen, und wir haben ihm die Vollmacht erteilt, auch den Kaufpreis auszuhandeln. Wir vereinbarten (nur mündlich), dass wir ihm im Falle eines erfolgreichen Verkaufs 5 % des Kaufpreises geben würden. Nun haben wir zufällig erfahren, dass der Neffe diese Grundstücke in unserem Namen zu einem Preis, der deutlich unter dem Marktpreis liegt an sich selbst verkauft hat. Hatte er das Recht, dies zu tun?
Die Antwort
Ein Bevollmächtigter darf eine andere Person nicht vertreten, wenn seine Interessen mit denen der vertretenen Partei kollidieren. Unserer Meinung nach lag in dem von ihnen beschriebenen Fall eindeutig ein Interessenkonflikt vor, so dass ein solcher Verkauf die Merkmale eines absolut ungültigen Rechtsgeschäfts aufweist. Sie können ihre Rechte auf dem Rechtsweg geltend machen, aber wir empfehlen ihnen, die Dienste eines guten Anwalts in Anspruch zu nehmen.
Antwort nach aktuellem Rechtsstand gültig am 21.01.2023