
Endgültige Strafe für Schwarzarbeit
Code: PRNE00057
Frage
Vor drei Monaten erhielten wir von der Arbeitsaufsichtsbehörde einen Bescheid über eine Geldstrafe wegen Schwarzarbeit. Wir haben keinen Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt, sondern es ging darum, dass wir den Arbeitnehmer zu spät bei der Sozialversicherungsanstalt angemeldet haben. Wir haben nun festgestellt, dass wir deshalb keinen Nicht-EU-Bürger einstellen können. Können wir noch etwas tun, um uns gegen den Bescheid zu wehren, zum Beispiel vor Gericht?
Die Antwort
Eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung ist nicht möglich, da Sie das Rechtsmittel nicht genutzt haben. Theoretisch wäre eine Verteidigung in Form eines Staatsanwaltschaftsprotestes möglich (Sie können einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen), aber nur, wenn die Entscheidung laut Staatsanwaltschaft gegen das Gesetz verstößt. Dies kann natürlich nicht nur anhand der gestellten Frage beurteilt werden. Es ist daher sehr ratsam, sich bei Beginn einer Werksbesichtigung an einen guten Rechtsanwalt zu wenden. Wenn Sie ausreichend anwaltlichen Beistand haben, steigt die Chance, dass Sie als Arbeitgeber im Falle einer gerichtlichen Überprüfung des Verfahrens und der Entscheidung der Arbeitsaufsichtsbehörde erfolgreich sind.
Antwort nach aktuellem Rechtsstand gültig am 10.1.2023.