
Amateurfotografie als Werk der Autorenschaft
Code: OBPR00053
Frage
Ist jedes Foto ein urheberrechtlich geschütztes Werk? Wenn ich z. B. ein Foto von einer Straße mache, es veröffentliche und jemand es ohne mein Wissen z. B. in einer Werbebroschüre verwendet, wurde dann das Urheberrecht verletzt?
Die Antwort
Nicht jedes Foto ist gleichzeitig ein Werk der Urheberschaft. Fotografien als Werke der Urheberschaft müssen die konzeptionellen Merkmale eines Kunstwerks erfüllen (Dokumentar- oder Reportagefotografien können solche sein). Fotografien als urheberrechtlich geschützte Werke müssen Anzeichen für die schöpferische geistige Tätigkeit des Urhebers aufweisen, die auf einen unverwechselbaren immateriellen Ausdruck (die Schaffung seiner Wiedergabe) gerichtet ist, in dem sich auch die Persönlichkeit des Urhebers der Fotografie selbst manifestiert.
Eine handwerklich hergestellte Fotografie oder eine Fotografie eines bestimmten Ortes aus dem Urlaub genießt keinen urheberrechtlichen Schutz, da ihr die schöpferische geistige Tätigkeit fehlt (die z. B. in einer bestimmten Beleuchtung, der Verwendung bestimmter Kamerafunktionen, die für die Kamera charakteristisch sind, dem individuellen Blickwinkel der Fotografie besteht), die eine solche Fotografie deutlich von Fotografien (derselben Aufnahme) anderer Fotografen unterscheidet.
Einfach ausgedrückt: Ein Foto muss die unverwechselbare Persönlichkeit des Fotografen, seine Individualität und Kreativität zeigen, um ein Werk des Urhebers zu sein. Nur ein solches Foto ist durch das Urheberrecht geschützt.
Antwort nach aktuellem Rechtsstand gültig am 10.11.2022.