
Ersetzung der Willenserklärung durch das Gericht bei Nichtmitteilung der Miteigentümer
Code: OBSU00051
Frage
Ich teile ein Haus, welches ich alleine nutzte, mit meiner Schwester. Für die Nutzung bezahle ich meiner Schwester Geld. Ich möchte einen kleinen Anbau errichten und brauche dafür eine Baugenehmigung. Ich weiß, dass meine Schwester sie mir nicht geben wird, die Beziehung ist zerrüttet und die Kommunikation ist sehr schwierig. Kann ich vor Gericht gehen? Ich habe etwas über die Ersetzung der Willenserklärung gelesen.
Die Antwort
Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums wird von den Miteigentümern mit einer nach der Höhe der Anteile berechneten Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit oder wenn keine Mehrheit oder Einigung erzielt wird, entscheidet das Gericht auf Antrag eines Miteigentümers. Sie müssen Ihren Antrag jedoch zunächst Ihrer Schwester als der anderen Miteigentümerin vorlegen. Nur wenn der andere Miteigentümer mit dem Vorschlag nicht einverstanden ist, kann einer der Miteigentümer den Rechtsweg beschreiten, denn erst dann entsteht ein Meinungsstreit zwischen den Miteigentümern. Wenn Sie nicht in der Lage sind, mit Ihrer Schwester zu kommunizieren, können Sie die Dienste eines Anwalts in Anspruch nehmen, der Sie in dieser Angelegenheit rechtlich vertreten kann.
Antwort nach aktuellem Rechtsstand gültig am 6.10.2022