
Verkauf von Miteigentumsanteilen an Immobilien
Code: OBMA00046
Frage
Ich möchte einige Grundstücke verkaufen. Bei manchen bin ich nicht Alleineigentümer, sondern habe nur Miteigentum an den Grundstücken. Worauf ist beim Verkauf zu achten?
Die Antwort
Beim Verkauf eines Miteigentumsanteils haben die Miteigentümer ein Vorkaufsrecht (Ausnahme ist der Verkauf an eine nahestehende Person – insbesondere einen Verwandten, Geschwister oder Ehepartner). Falls sich die Miteigentümer über die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht einigen können, haben sie das Recht, den Anteil im Verhältnis der Höhe der Anteile einzuziehen.
Wollen Sie daher die (relative) Unwirksamkeit des Kaufvertrages vermeiden, müssen Sie den Miteigentumsanteil (zu gleichen, insbesondere preislichen) Bedingungen den anderen Miteigentümern anbieten.
Antwort nach aktuellem Rechtsstand gültig am 01.08.2022.