
Frage
Ich habe einen Reservierungsvertrag zum Kauf einer Immobilie abgeschlossen. Der Vertrag, den das Maklerbüro für mich vorbereitet hat, ist für mich nicht akzeptabel – es gibt Bestimmungen im Vertragsgestaltung, die ich nicht annehmen will. Sie weigerten sich, meine Forderungen zu akzeptieren und bestanden darauf, dass ich den Kaufvertrag unterschreiben muss oder meine Anzahlung für die Reservierung verfällt. Haben sie das Recht dazu?
Die Antwort
Um eine klare Position einnehmen zu können, müssten wir den betreffenden Reservierungsvertrag einsehen. In der Regel haben die von Immobilienmaklern erstellte Buchungsverträge keine Charakter eines Kaufanwärervertrags, da sie keine umfassende Vereinbarung enthalten. Man muss beurteilt werden, welcher Art die Reservierungskaution ist, ob sie die Funktion eines Vorschusses auf den Kaufpreis erfüllt oder ob es sich auch um eine Vertragsstrafe handelt. Wir empfehlen Ihnen daher, den Reservierungsvertrag einem guten Rechtsanwalt zur Prüfung vorzulegen. Wir haben uns schon mehrfach mit ähnlichen Fällen befasst und in dem von Ihnen beschriebenen Fall wurde die Reservierungskaution in der Regel an den Kaufinteressenten zurückerstattet.
Antwort nach aktuellem Rechtsstand gültig am 21.07.2022