
Frage
Ich habe eine Aufforderung vom Inkassounternehmen erhalten, eine Forderung zu begleichen, die ich vergessen habe, die ich aber einer anderen Firma schulde. Das Inkassounternehmen hat mir keine Vollmacht vorgelegt, hat mich aber aufgefordert, den Schuldenbetrag auf ihr Konto zu zahlen. Kann ich überhaupt mit ihr kommunizieren? Und soll ich das auf das genante Konto das Geld schicken? Woher weiß ich, ob es sich nicht um ein Betrug handelt?
Die Antwort
Kein gesetzliches Erfordernis erfordert die Erfüllung der Verpflichtung zur Vorlage einer Vollmacht, damit ein Rechtsakt (z. B. eine Zahlungsaufforderung) gültig ist. Die Abgabe einer Vollmacht an Dritte ist somit keine Bedingung für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes. Fordern Sie im Zweifelsfall jedoch entweder eine Vollmacht an (in der Regel hat der Betroffene kein Problem damit) oder wenden Sie sich direkt an Ihren Gläubiger, um zu erfahren, ob dieser das Unternehmen zum Inkasso und ggf. zur Verwertung ermächtigt hat.
Überschreitung der Vollmacht oder ein Handeln für einen anderen ohne Vollmacht fürt zur Selbstverpflichtung, es sei denn, die Person, für die dies geschah, stimmt Rechtshandlung unverzüglich zu.
Antwort nach aktuellem Rechtsstand gültig am 11.05.2022