
Bußgeld für einen Unfall
bei dem nur der Unfallverursacher verletzt wurde
Code: SPPR00033
Frage
Auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums geriet ich versehentlich in die Fahrbahn des Autos, das gerade diesen Parkplatz verließ. Ich bin gestürzt und habe mir den Kopf gestosen, zum Glück fuhr das Auto nicht schnell und sonst ist nichts passiert, das Auto war auch unbeschädigt. Der Fahrer hat jedoch die Polizei gerufen und sie haben mir daraufhin eine Geldstrafe auferlegt, weil ich den Unfall verursacht habe. War die erteilung des Bußgeldes legal?
Die Antwort
Da wir die näheren Umstände des Falles nicht kennen, können wir nur eine allgemeine Einschätzung abgeben. Ein Verkehrsunfall ist ein Ereignis, durch das ein Unfallbeteiligter einem anderen Unfallbeteiligten (d. h. nicht sich selbst) Verletzungen, Tod, Sachschäden, Schäden an der Straße, öffentlichen Einrichtungen, entweichenden gefährlichen Gütern oder Sachschäden zufügt beteiligte Fahrzeuge, einschließlich transportierter Güter oder sonstiger Sachen, die offenbar das 1,5-fache des Schadens nach dem Strafgesetzbuch übersteigen. Aus dem Wortlaut des Straßenverkehrsgesetzes, aber auch aus dem Ordnungswidrigkeitsbegriff des Ordnungswidrigkeitengesetzes geht hervor, dass ein Verkehrsunfall (oder eine auf einem Verkehrsunfall beruhende Ordnungswidrigkeit) kein durch den Teilnehmer verursachtes Verkehrsereignis sein kann Verletzung bzw nur sich selbst schaden. Aus diesem Grund wurde Ihnen die Geldbuße offenbar zu Unrecht auferlegt. Gegen die so verhängte Geldbuße kann man sich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist wehren. Wir empfehlen, einen guten Anwalt zu Rate zu ziehen.
Antwort nach aktuellem Rechtsstand gültig am 2.5.2022