
Empfangnahme der Kündigung durch die Ehefrau
Code: PRSK00027
Frage
Der Arbeitgeber schickte mir die Kündigung per Post, als normalen Einschreibebrief, den meine Frau abholte. Ist eine solche Aussage gültig?Die Antwort
Gemäß § 38 des Arbeitsgesetzbuchs müssen die Unterlagen des Arbeitgebers über die Begründung, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die Begründung, Änderung und Beendigung der Verpflichtungen des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer zu eigenen Händen zugeschick werden. Von der Post zugestellte Dokumente werden vom Arbeitgeber als Einschreiben mit Lieferschein und dem Vermerk „zu eigenen Händen“ an die letzte ihm bekannte Adresse des Arbeitnehmers versandt. Die vorstehenden Bestimmungen sollen sicherstellen, dass ein gewöhnlicher Einschreibebrief, der beispielsweise von der Ehefrau des Arbeitnehmers übernommen wird, eine solche Zustellung nicht ordnungsgemäß ist und daher eine solche Kündigung nicht gültig ist. Im Zweifelsfall berät Sie ein guter Anwalt.
Antwort bearbeitet nach aktuellem Rechtsstand vom 04.03.2022