
Feststellung der Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen Verletzung des Vorkaufsrechts
Code: OBMA00156
Frage
Ein Miteigentümer hat seinen Miteigentumsanteil an einer Immobilie an einen Dritten verkauft, ohne mir zuvor seinen Anteil zum Kauf anzubieten. Kann ich gerichtlich die Nichtigkeit des Kaufvertrags geltend machen
Die Antwort
Ja, neben der Möglichkeit, vom Erwerber (dem Dritten) zu verlangen, ihm den verkauften Miteigentumsanteil zu denselben Bedingungen zum Kauf anzubieten, zu denen er ihn erworben hat, und die Möglichkeit, das Vorkaufsrecht zu behalten, das auch gegenüber dem Erwerber des Anteils gilt, besteht auch die Möglichkeit, die relative Nichtigkeit des Vertrags über die Übertragung des Miteigentumsanteils an einen Dritten geltend zu machen. Bei Interesse fordern Sie bitte ein Preisangebot an.
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