
Umfang der Tätigkeit des Geschäftsführers und seine Vergütung
Code: OBOB00145
Frage
1,5 Jahre lang war ich der zweite Geschäftsführer der GmbH. Ich hatte nur einen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen. Das Unternehmen hat mir nun gekündigt und mich als Geschäftsführer abberufen. Stimmt es, dass ich für meine Tätigkeit als Geschäftsführer eine Sondervergütung verlangen kann, die über den Arbeitsvertrag hinausgeht? Das Unternehmen behauptet, ich sei gar nicht oder nur geringfügig als Geschäftsführer tätig gewesen, so dass ich keinen Anspruch habe.
Die Antwort
Im Allgemeinen steht die Vergütung demjenigen zu, der die Funktion des Geschäftsführers ausübt. Da der Geschäftsführer 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche Geschäftsführer ist, d.h. das Amt ohne zeitliche Begrenzung ausübt und kraft des Amtes einer Reihe von Verpflichtungen unterliegt, kann sich die Vergütung nicht nach dem tatsächlichen Umfang der Tätigkeit richten. Dabei muss der Geschäftsführer seine Aufgaben mit professioneller (gebührender) Sorgfalt und im Einklang mit den Interessen der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter ausüben. Der Anspruch auf Vergütung für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Geschäftsführers richtet sich daher nicht nach dem Zeitaufwand, den der Geschäftsführer für die Wahrnehmung seiner Aufgaben aufwendet, sondern danach, ob er seine Tätigkeit ordnungsgemäß ausgeübt hat.
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