
Nichtbehebung eines geltend gemachten Mangels am Fahrzeug,
Erstattung der Reparaturkosten
Code: OBOB00134
Frage
Unsere Firma kaufte bei einem Autohändler ein Kraftfahrzeug, für das eine vertragliche Garantie galt. Wir haben Mängel (Defekte) an dem Fahrzeug reklamiert, aber der Händler hat sich geweigert, sie zu beheben. Können wir das Fahrzeug reparieren lassen und dann Schadensersatz vom Händler verlangen? Im Vertrag ist diese Situation nicht geregelt.
Die Antwort
Da es sich um ein Vertragsverhältnis zwischen zwei Unternehmern handelt, gehen wir davon aus, dass sich der Kaufvertrag nach den Bestimmungen des slowakischen Handelsgesetzbuches richtet. Die geben dem Käufer im Rahmen der Mängelhaftung die Möglichkeit, Reparatur oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen; bei Mängeln, die eine wesentliche Vertragsverletzung darstellen, kann der Käufer auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Käufer hat also grundsätzlich nicht die Möglichkeit, das Fahrzeug im Rahmen der Mängelhaftung auf Kosten des Verkäufers reparieren zu lassen). Der Käufer behält das Recht auf Schadensersatz, allerdings nur insoweit, als eine Befriedigung im Rahmen der Mängelhaftung nicht möglich ist. Nur wenn die Befriedigung der Mängel des Fahrzeugs den durch den Mangel des Fahrzeugs entstandenen Vermögensschaden des Käufers nicht vollständig ausgleicht, behält der Käufer den Anspruch auf Schadensersatz.
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