
Abschaffung des Miteigentums an Baugrundstücken.
Code: OBMA00133
Frage
Drei Personen sind Miteigentümer eines Baugrundstücks. Einer der Miteigentümer hat eine Klage auf Auflösung der Miteigentümerschaft eingereicht und verlangt eine Teilung des Grundstücks, die ich nicht wünsche. Wird er erfolgreich sein?
Die Antwort
Kommt keine Einigung zustande, so löst das Gericht auf Antrag eines der Miteigentümer das Miteigentum auf und regelt es. Dabei berücksichtigt es den Umfang der Anteile und die zweckmäßige Verwendung der Immobilie. Ist die Teilung des Eigentums nicht möglich, so ordnet das Gericht an, dass das Eigentum einem oder mehreren Miteigentümern gegen eine angemessene Entschädigung übertragen wird; es berücksichtigt dabei die Verwertbarkeit des Eigentums und ein etwaiges gewalttätiges Verhalten des Miteigentümers gegenüber den anderen Miteigentümern. Will keiner der Miteigentümer die Immobilie haben, ordnet das Gericht deren Verkauf an und teilt den Erlös entsprechend den Anteilen auf. Wie das Gericht entscheiden wird, lässt sich nicht vorhersagen, aber es lässt sich sagen, dass die Teilung des Grundstücks das wichtigste Mittel ist, um die Auflösung des Miteigentums zu regeln. Allerdings muss die Teilung möglich sein und darf nicht zu weiteren Streitigkeiten in der Zukunft führen. Insbesondere bei Bauland ist auch zu prüfen, ob die einzelnen Grundstücke auch nach der Teilung als Bauland genutzt werden können. Zu beachten ist auch, dass bei der Auflösung des Miteigentums durch Teilung das Gericht auch die notwendige Dienstbarkeit (z.B. für die Zufahrt) einrichten kann. In jedem Fall empfehlen wir, sich bei der Auseinandersetzung anwaltlich vertreten zu lassen. Ein guter Anwalt kann einschätzen, wie die Chancen für eine Teilung stehen bzw. was getan werden kann, damit das Gericht zu einem anderen Ergebnis kommt als zu einer Teilung, die Sie nicht wollen.
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