
Angebotspflicht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Code: PRSK00125
Frage
Ich bin von meinem Arbeitsplatz entlassen worden, weil ich entlassen wurde. Vor ein paar Tagen hat das Unternehmen im Intranet eine freie Stelle ausgeschrieben. Als ich meinen Arbeitgeber fragte, ob ich auf die freie Stelle versetzt werden könne, wurde mir gesagt, dass die Stelle aufgrund meiner höheren Qualifikationen nicht für mich geeignet sei. Ist dies die richtige Vorgehensweise des Arbeitgebers?
Die Antwort
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer aus organisatorischen Gründen kündigen. Ein solcher Grund ist z. B., dass der Arbeitnehmer aufgrund einer schriftlichen Entscheidung des Arbeitgebers entlassen wird, seine Aufgaben zu ändern, die technische Ausstattung zu ändern oder die Zahl der Mitarbeiter zu verringern, um die Effizienz der Arbeit oder andere organisatorische Änderungen zu gewährleisten. Ist der Arbeitgeber im Falle einer Entlassung nicht in der Lage, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, auch nicht auf Teilzeitbasis, so ist er verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Versetzung auf einen anderen, für ihn geeigneten Arbeitsplatz an dem als Arbeitsort vereinbarten Ort oder eine vorherige Schulung für diesen anderen Arbeitsplatz anzubieten, sofern der Arbeitgeber über eine solche freie Stelle verfügt. Wenn der Arbeitgeber Ihnen also keine freie Stelle angeboten hat, selbst wenn diese vorhanden ist, hat er gegen das Gesetz verstoßen und die Kündigung ist ungültig. Das Argument, Sie seien für die Stelle "überqualifiziert", ist nicht stichhaltig. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Klage zu wehren - jeder Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen bei der Vorbereitung einer solchen Klage helfen, auch unsere Kanzlei, die Sie in dem Verfahren auch kompetent vertreten kann.
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