
Landgemeinde - Frist für die Erhebung einer Klage
auf Ungültigerklärung eines Beschlusses der Generalversammlung
Code: OBRO00107
Frage
Welche Frist gilt für die Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung einer Landgemeinschaft?
Die Antwort
Diese Frist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Datum der Annahme des entsprechenden Beschlusses durch die Generalversammlung der Landgemeinschaft. Es wird empfohlen, einen guten Anwalt mit der Vorbereitung der Klage zu betrauen. Es ist auch ratsam, sich in dem betreffenden Gerichtsverfahren von einem Anwalt vertreten zu lassen. Oft kommt der Laie trotz guten Willens nicht mit allem zurecht, was zu einem solchen Verfahren gehört, was dann seine Erfolgsaussichten in der Sache unnötig verringert.
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