Frage
Ich bin Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsführer erlaubt mir nicht, Kopien der internen Dokumente des Unternehmens anzufertigen. Hat er das Recht dazu?
Die Antwort
Gemäß § 122 HGB haben die Aktionäre insbesondere das Recht, von den Geschäftsführern Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen und Einsicht in die Unterlagen der Gesellschaft zu nehmen. Die Wendung „Einsicht in Unterlagen“ impliziert nicht das Verfügungsrecht über Unterlagen oder das Recht, Kopien von Unterlagen anzufertigen und einzureichen.
Antwort nach aktuellem Rechtsstand gültig am 16.6.2022